Moderne deutsche Übertragung des mittelhochdeutschen Textes

 


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Er ließ ihn mitsamt der Klage und der Antwort [Gutenbergs] wörtlich vorlesen. Er lautet: Und da nun Johann Fust den obengenannten Johann Gutenberg angeklagt hat: erstens, daß er, wie in ihrem schriftlichen Vertrag stehe, dem Johann Gutenberg 800 Goldgulden, mit denen dieser das Werk ausführen sollte - und ob das mehr oder weniger koste, ginge ihn nichts an -, redlich vorschießen sollte und daß Johann Gutenberg ihm für diese 800 Gulden 6% Zinsen zahlen sollte. Nun habe er für ihn diese 800 Gulden gegen Zinsen aufgenommen und sie ihm gegeben, womit er aber nicht genug hatte, sondern sich beklagte, ...

Transkription

Kommentar von Geldner (Z. 22-37)