Moderne deutsche Übertragung des mittelhochdeutschen Textes
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Er ließ ihn mitsamt der Klage und der Antwort [Gutenbergs] wörtlich vorlesen. Er lautet: Und da nun Johann Fust den obengenannten Johann Gutenberg angeklagt hat: erstens, daß er, wie in ihrem schriftlichen Vertrag stehe, dem Johann Gutenberg 800 Goldgulden, mit denen dieser das Werk ausführen sollte - und ob das mehr oder weniger koste, ginge ihn nichts an -, redlich vorschießen sollte und daß Johann Gutenberg ihm für diese 800 Gulden 6% Zinsen zahlen sollte. Nun habe er für ihn diese 800 Gulden gegen Zinsen aufgenommen und sie ihm gegeben, womit er aber nicht genug hatte, sondern sich beklagte, ... |