Kommentar von Geldner:

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FUSTS KLAGE (Z. 22-37)

Unter Berufung auf den "Zettel ihres Übereinkommens" - bei dem es sich nach Rudolf BLUMS überzeugenden Darlegungen um einen Darlehensvorvertrag handelte - klagte Johann Fust gegen Johann Gutenberg: er habe dem J. Gutenberg für Ausführung des Werkes 800 Goldgulden geliehen - wobei es nicht berühre, ob das Werk mehr oder weniger koste, dafür sollte Gutenberg 6 Prozent Zinsen bezahlen. Fust habe diese 800 Gulden selbst gegen Zinsen aufgenommen, diese Zinsen machten jetzt 250 Gulden aus. Da aber Gutenberg mit den 800 Gulden noch nicht befriedigt war, habe er ihm weitere 800 Gulden geliehen, wofür er 140 Gulden zahlen mußte. Gutenberg habe nie Zinsen bezahlt, so mußte sie Fust selbst zahlen; die Zinseszinsen betragen dafür 36 Gulden, so daß ihm Gutenberg insgesamt 2020 Gulden18 schulde. Nach Fusts Darstellung handelte es sich um 2 Darlehen von je 800 Gulden, die mit 6 Prozent zu verzinsen waren - die verschiedene Höhe der Zinsen erklärt sich aus der verschiedenen Laufzeit der beiden Kapitalien (s. unten). Zur Sicherheit sei ihm die Druckerei verpfändet. Von einer Teilhaberschaft an einem gemeinsamen Werk wollte er nichts wissen.