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Das Helmaspergersche Notariatsinstrument

 

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NotariatsinstrumentUlrich Helmasperger, Kleriker des Bistums Bamberg, Kaiserlicher Notar und geschworener öffentlicher Schreiber am erzbischöflichen Gericht zu Mainz, hat am 6. November 1455 das nach ihm benannte Notariatsinstrument abgefasst. Es handelt sich dabei um die einzige zeitgenössische Quelle, die von den Geschäftsbeziehungen zwischen Gutenberg und Fust sowie von Gutenbergs Erfindung, dem "Werk der Bücher", berichtet. Darin wird beurkundet, dass der Mainzer Bürger Johannes Fust durch Eidesleistung folgendes bekräftigt habe:

Er habe Gutenberg eine Summe von 1550 Gulden vorgestreckt, die er selber habe leihen und zu sechs Prozent verzinsen müssen. Was darin nicht auf das Werk der Bücher zu ihrem gemeinsamen Nutzen gegangen sei, betrachte er als Darlehen und fordere es mit Zinsen zurück. Es wird kurz über den ersten Klagepunkt - die Rückzahlung der Geldsummen - und über das für Gutenberg ungünstige Urteil referiert.

Über die endgültige Entscheidung - Fusts Forderung auf Auflösung der Gemeinschaft und die Folgen - ist im Notariatsinstrument nichts gesagt.

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