Moderne deutsche Übertragung des mittelhochdeutschen Textes

 


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... weder Zinsen noch Zinseszinsen zu und hoffe, von Rechts wegen nicht dazu verpflichtet zu sein usw. Wie nun diese Ansprache, Antwort, Widerrede und Nachrede mit diesen und vielen anderen Worten gelautet haben, so urteilen wir zu Recht: Wenn Johann Gutenberg seine Abrechnung erstellt hat von allen Einnahmen und Ausgaben, die er in bezug auf das Werk zu ihrer beiden Nutzen hatte, soll das Geld, das er mehr empfangen und eingenommen hat, zu den 800 Gulden zugerechnet werden. Wenn sich aber bei der Abrechnung ergibt, daß er [Fust] ihm [Gutenberg] mehr als 800 Gulden übergeben hat, die nicht zu ihrem ...

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Kommentar von Geldner (Z. 47/48)

Kommentar von Geldner (Z. 48-54)