Kommentar von Geldner:

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FUSTS "WIDERREDE" UND GUTENBERGS "NACHREDE" (Z. 47/48)

In dem Überleitungssatz zum Rechtsspruch (Wie nun diese Ansprache, Antwort, Widerrede und Nachrede mit diesen und vielen anderen Worten gelautet haben) gibt der Notar Helmasperger zu, daß sein Bericht über den Prozeß in einer für die Gutenberg-Forschung außerordentlich schwerwiegenden Weise gekürzt ist: abgesehen davon, daß er wahrscheinlich Fusts Klage und Gutenbergs Antwort gekürzt und auch nicht besonders klar wiedergegeben hat, hat er Fusts Widerrede und Gutenbergs Nachrede völlig unterschlagen, obwohl beide sehr ausführlich gewesen sein müssen (mit diesen [Worten] bezieht sich auf die "Ansprache" Fusts und die "Antwort" Gutenbergs, [mit] vielen anderen Worten bezieht sich auf die Widerrede und die Nachrede). Der Grund ist ganz klar: U. Helmasperger war naturgemäß völlig außerstande, von dem, worüber Gutenberg und Fust stritten, ein einigermaßen sinnvolles Resume zu geben. Denn abgesehen von Terminfragen handelte es sich dabei um die wichtigsten Probleme des frühesten Buchdrucks, technische Fehler, Verbesserungen, Neuerungen, die anderen zuzuschreiben waren, vielleicht auch um den Druck der Ablaßbriefe, sicher aber um den Druck der anderen großen Werke - der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Da man über alle diese Themen nicht offen, sondern nur verschlüsselt und andeutungsweise sprach, ist Helmaspergers Schweigen verständlich. Die Nachwelt hat dadurch eine einzigartige Gelegenheit verloren, Gutenberg selbst, wenn auch durch ein nicht reines Medium, über sich und seine Erfindung zu hören. Derselbe Grund, der U. Helmasperger abgehalten hat, auf die Widerrede und die Nachrede einzugehen, hat wohl auch die Richter veranlaßt, nur über den ersten Artikel der Klage Fusts (der sich auf finanzielle Fragen beschränkte) zu urteilen, für den zweiten Punkt (und noch weitere?) fühlte sich das Gericht nicht kompetent.